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«Wie gebe ich mein Eigenheim meinen Nachkommen sinnvoll weiter?» Diese Frage stellt sich Eltern im dritten Lebensabschnitt. Dabei gilt es möglichst Konflikte unter den Kindern zu vermeiden und gleichzeitig die Übertragung finanziell so günstig wie möglich zu lösen. Für die Weitergabe von Immobilien gibt es vier Möglichkeiten:
A. Die Eltern verkaufen ihrem Kind das Haus zum Verkehrswert.
Dabei wird bestimmt wie viel das Haus Wert ist, wenn es auf dem Markt angeboten würde. Ein professioneller Immobilien-Makler macht dazu eine Verkehrswert-Analyse.
B. Gemischte Schenkung d.h. Verkauf unter Verkehrswert.
Die Eltern verkaufen das Eigenheim ihrem Kind unter dem tatsächlichen Marktwert. Aber Achtung: Beim Todeszeitpunkt des Erblassers wird das Kind möglicherweise mit mehreren Problemen konfrontiert. So muss der Mehrwert des Hauses seit dem Zeitpunkt des Kaufs gegenüber anderen Erben ausgeglichen werden. Zudem wird die damalige Schenkung (Vergünstigung des effektiven Wertes) als sogenannter Erbvorbezug mitangerechnet. Verkauft das Kind das Eigenheim an einen dritten, wird die Grundstückgewinnsteuer deutlich höher ausfallen, als wenn es seinen Eltern damals den tatsächlichen Marktwert bezahlt hätte. Fazit: Der Verkauf unter Marktwert ist von den Eltern zwar gut gemeint, kann sich für die Hinterbliebenen im Nachhinein aber als ungünstig erweisen.
C. Vollständige Schenkung bzw. Erbvorbezug.
Die Eltern überschreiben einem Kind die Immobilie. Wer mehrere Kinder hat, zahlt den anderen dafür einen angemessenen Geldbetrag aus. Achtung: Erbverträge und Verträge zur Eigentumsübertragung sind nur rechtsgültig, wenn diese durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.
D. Nutzniessung oder Wohnrecht. Diese Variante empfiehlt sich, wenn sich die Eltern es sich leisten können. Der finanzielle Vorteil für die Kinder ist dabei am grössten. Wer ein Nutzniessungsrecht an einer Liegenschaft besitzt, kann selber in dieser wohnen oder sie vermieten. Eltern können also ihr Haus den eigenen Kindern vermieten. Steuerabgaben, Hypothekarzinsen, Versicherungsprämien und Abgaben bezahlt der Nutzniesser. Nur für ausserordentlich anfallende Kosten müssen die Kinder aufkommen.
Bei der Beurteilung der Risiken und Chancen hilft ein erfahrener Immobilien-Makler.