2023
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Verkaufen, vermieten oder selbst bewohnen:
Wer per Erbschaft zum Eigenheimbesitzer wird, steht vor der Frage: Wie geht es mit dem Objekt weiter? Insbesondere eine Vermietung ist nicht ganz einfach.
Bei einer Erbschaft kommen zur Trauer eine Vielzahl praktischer Fragen auf die Angehörigen zu. Zählt eine Immobilie, beispielsweise das elterliche Haus oder die Eigentumswohnung zum Nachlass, stellt sich vor allem diese Frage:
Können und wollen Sie Ihren bisherigen Wohnsitz aufgeben, in das Haus oder die Wohnung selber ziehen oder es vermieten?
Häufig ist der Verkauf die vernünftigste Lösung. Die emotionale Bindung ans Elternhaus kann dabei aber einer nüchternen Analyse im Weg stehen.
Entscheiden Sie sich, die geerbte Immobilie selbst zu bewohnen, sind wie bei anderen Vermögenswerten auch Fragen der Erbteilung zu klären. Haben Sie Geschwister, verfügen diese in der Regel über dieselben Anrechte auf die Immobilie wie Sie. Liegt eine testamentarische Verfügung vor, wonach Ihnen die Liegenschaft zugesprochen wird, ist dennoch eine reale Schätzung des Wertes vorzunehmen, um die Miterben Ihren Ansprüchen entsprechend auszuzahlen.
Ob Verkauf oder Vermietung: So bestimmen Sie den Marktwert
Bei einer Erbschaft eines Hauses wird zunächst der Marktwert der Immobilie geschätzt. Der amtliche Wert beziehungsweise der Steuerwert einer Liegenschaft ist eher tief angesetzt. Auch die Höhe der Hypothekarbelastung ist nur ein möglicher Hinweis auf den effektiven Wert der Immobilie, mehr nicht.
Ein mit dem örtlichen Immobilienmarkt vertrauter, neutraler Spezialist ist in der Lage, den realen Marktwert festzulegen. Daraus ergibt sich dann die Summe, welche in der Erbteilung zu berücksichtigen ist.
Sie können Ihre Immobilie kostenlos, schnell und unkompliziert online bewerten und so eine neutrale Einschätzung ihrer Immobilie erhalten.